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Lohnsteuer

Vorteile der Mitgliedschaft bei den Steuerlingen

1. Ganzjährige Beratung bei Ihren Steuerfragen 2. Optimale Steuerklassenwahl 3. Antrag auf Lohnsteuerermäßigung; Kinderfreibetrag 4. Antrag auf Eingenheimzulage; Investitionszulage 5. Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung 6. Berechnung von Ihrem Anspruch auf Steuererstattung 7. Prüfung von Ihrem Steuerbescheid; ggf. werden Rechtsmittel eingesetzt 8. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit 9. Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstiges 10. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bis 9.000 € bei Ledigen und 18.000 € bei Verheirateten 11. Einnahmen aus Renten und wiederkehrenden Bezügen 12. Ihre Fragen zur Lohn- oder Gehaltsabrechnung z.B. wie viel wie die Privatnutzung eines Firmen-PKW kostet; wie viel Ihnen von einer Lohn- oder Gehaltserhöhung netto bleibt 13. Arbeitnehmersparzulage 14. Eintragung von Freibeträgen in Ihre Lohnsteuerkarte 15. Riesterrente, Rüruprente und Altersvorsorge 16. Freistellungsanträge bei Einnahmen aus Kapitalvermögen * Der Gesetzgeber schreibt Lohnsteuerhilfevereinen leider vor Lohnsteuer dass für folgende Einkünftsarten keine Beratung und Betreuung erfolgen darf: Land- und Forstwirtschaft; Gewerbetätigkeit, Selbständiger Tätigkeit; Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an einen geeigneten Steuerberater. Informationen zur Mitgliedschaft Der Verein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, die sich auf die Hilfeleistung in Steuersachen für ihre Mitglieder tätig ist. Beratungsstellenleiter und deren Mitarbeiter sind nicht befugt bei Fragen zur gesetzlichen, betrieblichen und/oder privaten Altersversorgung, auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts, sowie zu Kapitalanlagen beratend tätig zu werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung der Beitrittserklärung zum Verein. Bei Ehepaaren ist dies von beiden Ehepartner erforderlich. Der Beitrag ist innerhalb der Mitgliedschaft für das Kalenderjahr zu bezahlen. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Neueintritt , und in den Folgejahren am 31. Januar zur Zahlung fällig. Die Mitglieder sollen bei ihren eigenen steuerlichen Belangen zur Erfüllung des Vereinszwecks mitwirken. Insbesondere sollen sie ihre steuerlichen Unterlagen ordnen und vorbereiten, Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin oder senden Sie Ihre Unterlagen nach Absprache zu. Anschriftenänderungen sollen dem Verein rechtzeitig schriftlich oder per E- Mail gemeldet werden, damit erforderlicher Schriftwechsel gewährleistet werden kann. Die Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit 3 Monate zum Ende eines Jahres möglich. Sie erfolgt durch eine schriftliche Austrittserklärung, die spätestens 3 Monate am 31.12. zugegangen sein sollte. Obwohl für die Mitglieder der Kontakt zum Verein im Wesentlichen über die Beratungsstellen stattfindet, besteht zwischen dem Beratungsstellenleiter und dem Mitglied kein unmittelbares vertragliches Verhältnis. Rechte und Pflichten des Mitglieds bestehen ausschließlich gegenüber dem Verein und können auch nur diesem gegenüber durchgesetzt werden.

Arthur Tränkle zum Kindergeld bei gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst

Leider nein, aber für den Zeitraum des abgeleisteten Grundwehrdienstes oder Zivildienstes wird für Kinder in Ausbildung auch über das 27. Lebensjahr hinaus Kindergeld bezahlt. Beispiel: Hans Muster war nach dem Abitur 9 Monate bei der Bundeswehr und leistete seinen Grundwehrdienst ab, in dieser Zeit wird für ihn kein Kindergeld bezahlt. Danach fängt Hans mit seinem Studium an. Kindergeldanspruch besteht jetzt für ihn (vorausgesetzt er ist die ganze Zeit in Ausbildung) bis zum 27. Lebensjahr + 9 Monate. Möchten Sie mehr dazu wissen?