Tabellen und Glossar der Steuerlinge
Auf dieser Seite möchten wir Ihnen wichtige Steuerbegriffe, wie die Lohnsteuertabelle/ Steuertabelle Lohnsteuer Lohnsteuerklassen, Kirchensteuer, Steuersatz, Steuerklassenwechsel, Lohnsteuerkarte, Freibetrag, Freistellungsauftrag oder Pauschbetrag näher erläutern.
Die Lohnsteuer, die ein Arbeitnehmer zu entrichten hat, bemisst sich nach seinem Arbeitslohn im gesamten Kalenderjahr. Die Jahreslohnsteuer ergibt sich aus dem amtlichen Steuertarif unter Berücksichtigung verschiedener Freibeträge, die je nach Steuerklasse individuell gelten (z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschbetrag und Versorgungspauschale), und in den Tabellenwerten bereits berücksichtigt sind. Lohnsteuertabellen werden vom Arbeitgeber eingesetzt, um die monatliche, wöchentliche oder täglichen Lohnsteuerabzüge bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berücksichtigen.
Seit dem Jahr 2001 sind die gesetzlichen Lohnsteuer-(und Einkommensteuer-)Tabellen entfallen. Die Steuer wird (zunächst schrittweise, später) für jeden einzelnen Einkommensbetrag nach einer gesetzlichen vorgeschriebenen Formel (nunmehr ohne Tarifstufen) berechnet. Die Höhe der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer richtet sich nach insgesamt sechs Lohnsteuerklassen. Die Zuordnung ergibt sich dabei nach dem Familienstand sowie der Anzahl der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse. Entsprechende Eintragungen in die Lohnsteuerkarte erfolgen durch die Gemeinde, in der am 20. September (des Vorjahres) der Wohnsitz, bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz, gemeldet war.
Die Steuerklasseneintragung kann vor dem 1. Januar eines Jahres von der Gemeinde, die die Steuerkarten ausgestellt hat, auf Antrag geändert werden. Ein Steuerklassenwechsel im Laufe des Jahres kann nur einmal beantragt werden. Der spätestens mögliche Zeitpunkt für die Änderung der Steuerklasse ist jeweils der 30. November eines Jahres. Unterschieden wird zwischen sechs verschiedenen Steuerklassen: